Erstattungsfähige Umzüge

Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann Ihr Arbeitgeber Ihre anfallende Kosten, ganz oder anteilig erstatten. Richtlinien hierfür sind im BUKG, dem Bundesumzugskostengesetz, verankert. Das BUKG gibt auch den Rahmen für die Erstattung vor.

In uns finden Sie einen kompetenten Partner, der Sie zu allen Fragen rund um das Bundesumzugskostengesetz berät.

Wohnungswechsel unter BUKG und LUKG Richtlinien
Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt?

Benötigen Sie ein Angebot nach Bundes- oder dem Landesumzugskostengesetz?

Fordern sie ein auf Sie maßgeschneidertes Angebot, immer nach den aktuellen Richtlinien erstellt, immer verlässlich.

Weitere Berechtigungen für die Inanspruchnahme eines erstattungsfähigen Umzugs sind:

  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • Berechtigung auf mehr Wohnraum
  • Unverschuldete Kündigung
  • Unzumutbare Wohnumstände
  • Unbewohnbarkeit der Wohnung
  • Räumliche Veränderung erforderlich durch Arbeitsunfall
  • Kostenzusage durch Krankenkasse oder Pflegekasse

Sie wollen umziehen? Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot!

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